Entwässerungs- Berechnungen

Bemessung der Entwässerungsanlage
Eine Dach-Entwässerungsanlage funktioniert  korrekt, wenn das anfallende Niederschlagswasser schadensfrei abgeleitet wird. Immer dann, wenn der Regenwasserzufluss zur Dachfläche geringer oder gleich der Ablaufleistung der Entwässerungsanlage ist, wird dies erreicht. Bereits in der Planungsphase müssen die Bestandteile der Anlage bemessen und aufeinander abgestimmt werden.

Entwässerungsnachweis
Mit dem Entwässerungsnachweis wird bescheinigt, dass die Entwässerung schadensfrei funktioniert. Hierzu sind vorab folgende planerische Maßnahmen erforderlich:

  • Ermittlung des Standortes und der örtlichen Regenspende. Hierzu nutzen wir die Daten des Deutschen Wetterdienstes, welcher für jeden Ort in der Bundesrepublik die örtliche Regenspende ermittelt hat. Maßgebend für den Entwässerungsnachweis ist hierbei die Regenspende für den Bemessungsregen (r5.2) und den Jahrhundertregen (r5,100)
  • Ermittlung der beregneten (projizierten) Dach-Flächen und Errechnung der hieraus resultierenden Regenwassermenge. Ggf. sind hier Zuschläge in Form von Sicherheitsbeiwerten, welche durch die Nutzung des Gebäudes erforderlich werden können, zu berücksichtigen. Außerdem hat die Oberfläche der Dachhaut einen wesentlichen Einfluss auf die Regenwasser-Abfluss-Menge. Begrünte Dächer haben einen geringeren Regenwasserabfluss wie z. B. Dächer mit glatter Oberfläche. Schließlich können auch benachbarte Fassadenflächen einen Einfluss auf den Regenwasserabfluss haben.
  • Berechnung des Ablaufvermögens der Entwässerungsanlage. Hierbei sind alle Teile der Anlage in die Untersuchung einzubeziehen.

Notentwässerung
Neben der schadensfreien Entwässerung des Bemessungsregens muss auch die Ableitung des Jahrhundertregens sichergestellt sein. Insbesondere bei Flachdachflächen in Leichtbauweise kann es bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift zur Überlastung der Dachflächen und möglichen Schäden (z. B. durch Einsturz des Daches) kommen. Deshalb ist in den einschlägigen Regelwerken folgendes vorgeschrieben:

Bei Dachkonstruktionen mit innenliegenden Rinnenentwässerungen und Flachdächern in Leichtbauweise (z. B. Trapezblechdächer) sind Notüberläufe immer vorzusehen. Bei allen anderen Dachkonstruktionen ist unter Berücksichtigung der zu erwartenden Regenereignisse am Gebäudestandort, des Dachaufbaus, der Dachgeometrie, der Dachabdichtung, der Statik des Daches und der Ablaufcharakteristik des Entwässerungssystems im Einzelfall zu überprüfen, ob Notüberläufe erforderlich sind. Sind bei innen liegender Dachentwässerung Notüberläufe erforderlich, muss von jedem Dachablauf aus ein freier Abfluss auf der Dachabdichtung zu einem Notüberlauf mit ausreichendem Abflussvermögen vorhanden sein. Lässt die Dachgeometrie einen freien Notüberlauf über die Fassade nicht zu, muss zur Sicherstellung der Notüberlauffunktion ein zusätzliches Leitungssystem, mit freiem Auslauf auf das Grundstück, diese Aufgabe übernehmen.

Planung der Entwässerungsanlage erforderlich.
Um eine einwandfreie Funktion der Entwässerungsanlage einschließlich der Notentwässerung zu gewährleisten, ist eine sorgfältige Planung der Anlage erforderlich. Hierbei sind dann die örtlichen Besonderheiten am Objekt zu berücksichtigen und eine passende Lösung der Bauaufgabe zu finden. Wir besitzen die erforderliche Erfahrung um Ihnen für Ihr Bauvorhaben die passende, wirtschaftliche Lösung zu erarbeiten.