Erstellung von Gutachten

Gutachten
Bei der Erstattung von Gutachten ist der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (ö.b.u.v.S.) seinem Eid zur objektiven Beurteilung der Streitsache und der Sachverständigenordnung verpflichtet. Egal welche Art von Gutachten erstellt wird, der Gutachter muss unabhängig, unbefangen und sachlich unparteiisch seine Feststellungen treffen. Unser Büro ist spezialisiert auf die Beurteilung von Baumängeln und Bauschäden im Bereich Dachdecker- und Klempnerarbeiten sowie für Gebäudehüllen im Industriebau

Streitgutachten
Zwischen den Parteien strittige Fragen sollen durch Erstattung eines Sachverständigengutachtens welches von einem Sachverständigen erstellt wird geklärt werden. Die Gerichte sind gehalten vorrangig öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zu beauftragen die Beweisfragen des Gerichtes zu beantworten. Dieses Gutachten behandelt dann grundsätzlich nur die Beweisfragen des Gerichtes aus fachlicher Sicht. Der Sachverständige trifft niemals rechtliche Entscheidungen.

Der Streit über gegensätzliche Auffassungen bezüglich einer Beweisfrage kann über das Streitgutachten geklärt und durch das Gericht entschieden werden. Möglich ist auch dass durch ein Gutachten die Parteien zu einem außergerichtlichen Vergleich kommen.

Privatgutachten
Das Privatgutachten wird von einer Partei in Auftrag gegeben. Es dient der Klärung von Sachverhalten, Sicherung von Beweisen, auf objektiver und unparteiischer Basis. Im Falle eines Mangels oder eines Schadens zeigt das Privatgutachten Sachverhalte auf, die Schlüsse zur Verantwortlichkeit ermöglichen. Der Sachverständige wird sich jedoch zur Schuldfrage nicht äußern, da dies in den Bereich der Rechtsberatung fällt und von einem ordentlichen Rechtsanwalt erfolgen sollte. Der Auftraggeber wird sich aufgrund der im Gutachten gewonnenen Feststellungen überlegen, welche weiteren Schritte er gegen wen einleiten will. Oft führen Privatgutachten zu einem für beide Seiten befriedigenden und kostengünstigen Vergleich.

In vielen Fällen führen qualifizierte Privatgutachten zum sofortigen Einlenken des „Schuldigen“, ohne dass es überhaupt zum Rechtsstreit kommt.

Wertgutachten
Wertgutachten ermitteln den Wert einer Sache auf Basis fachlicher Feststellungen und ggf. Marktgegebenheiten. Sie dienen unter anderem der finanziellen Regulierung von Schäden durch Versicherer, sie können aber auch Grundlage einer Kaufpreisermittlung für eine Immobilie sein.

Schiedsgutachten
Schiedsgutachten dienen der außergerichtlichen Beilegung einer Streitfrage. Die Parteien einigen sich gemeinsam auf einen Gutachter, der die Streitsache aus seiner Sicht neutral und fachlich kompetent beurteilt. Bereits bei der Beauftragung des Schiedsgutachtens gilt für beide Parteien, dass sie das Urteil des Gutachters akzeptieren. Der Schiedsgutachter übernimmt die Funktion eines Schiedsgerichtes. Schiedsgutachten sind eine Kombination aus Streitgutachten und Schiedsspruch. Entscheidungen des Schiedsgutachters sind rechtskräftig wie die eines Schiedsgerichtes.

Voraussetzung ist selbstverständlich, dass alle Beteiligten das Schiedsgutachten wünschen und gemeinsam in Auftrag geben.